Förderungen für ARC-Mitglieder

Die Förderung unserer Mitglieder und ihre Vernetzung ist dem ARC ein besonderes Anliegen. Daher – und auch weil gerade in der Kulturbranche Weiterbildungen oft dem Sparstift zum Opfer fallen – unterstützt das ARC seine Mitglieder bei der Teilnahme an fachlich relevanten Seminaren, Kursen und Tagungen.

Dafür kann pro Mitglied und Jahr ein Zuschuss von bis zu EUR 250,– beantragt werden. Wichtig ist, dass die Veranstaltung dem Vereinszweck entspricht und der Antrag vorab vom Vorstand genehmigt wird. Die Vergabe erfolgt je nach verfügbaren budgetären Mitteln; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Auf dieser Seite findet ihr alle Informationen und Richtlinien für unseren Förderungs-Topf. Bei Fragen einer Einreichung zur Förderung, meldet Euch bitte direkt bei uns unter: arc@austrianregistrars.at

Richtlinien für die Förderung für Mitglieder

 

Die nachstehenden Regelungen gelten bei der Vergabe der Fördermittel:

 

  • Zweck der Förderung
    Zweck der Förderung ist die Unterstützung von Mitgliedern bei der fachlichenWeiterbildung im Sinne des Vereinszwecks gemäß § 2 der ARC-Statuten.Förderfähig sind ausschließlich Seminare, Kurse und Tagungen, deren Inhalte thematisch dem Vereinszweck entsprechen. Die Beurteilung derThemenrelevanz obliegt dem Vorstand.
  • Fördertopf und Förderhöhe
    – Die Höhe des Fördertopfes wird jährlich vom Vorstand festgelegt und kannjederzeit angepasst werden. Für das Jahr 2026 beträgt der Fördertopf10.000 EUR.
    – Pro Mitglied kann innerhalb eines Kalenderjahres maximal eine Förderungvon bis zu EUR 250,– gewährt werden. Förderfähig sind ausschließlichTeilnahmegebühren. Reisekosten oder sonstige Ausgaben können nichtgefördert werden.
  • Fördervoraussetzungen
    – Antragsteller:innen müssen seit mindestens sechs Monaten ordentlichesVereinsmitglied sein und den Mitgliedsbeitrag vollständig entrichtet haben.
    – Mitarbeiter:innen von Institutionen müssen nachweisen, dass derArbeitgeber die Kostenübernahme abgelehnt hat.
  • Antragstellung
    – Der Antrag ist formlos schriftlich (E-Mail oder Brief) an den Vorstand zurichten. Er muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
    Name und Mitgliedsnummer
    Titel, Ort, Termin und Kosten der Veranstaltung
    Kurzbeschreibung der Inhalte (z. B. Programm)
    ggf. Nachweis der abgelehnten Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
    – Der Antrag ist vor Beginn der Veranstaltung einzubringen.
  • Genehmigung
    – Über die Vergabe entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand kann Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.
    – Die Mittelvergabe erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel („solange der Vorrat reicht“).
    – Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidung des Vorstands ist endgültig und unanfechtbar.
  • Auszahlung
    Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung und nach Genehmigung des Antrags durch den Vorstand auf das von der/dem Antragsteller:in bekanntgegebene Konto.
  • Erfahrungsbericht
    – Geförderte Mitglieder haben spätestens vier Wochen nach der Veranstaltung einen schriftlichen Erfahrungsbericht (ca. 1 A4-Seite) beim Vorstand einzureichen.
    – Der Verein ist berechtigt, diesen Bericht in seinen Medien (Website, Vereinszeitschrift, Newsletter etc.) zu veröffentlichen.
  • Rückzahlungspflicht
    – Wird der Erfahrungsbericht nicht fristgerecht vorgelegt oder verstößt das Mitglied sonst gegen die Förderrichtlinien, behält sich der Vorstand das Recht vor, die Förderung zurückzufordern.
    – Rückzahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab schriftlicher Aufforderung durch den Vorstand zu leisten.
  • Datenschutz
    Im Rahmen der Antragstellung werden personenbezogene Daten ausschließlich zur Bearbeitung des Antrags verarbeitet. Es gilt die aktuelle Datenschutzinformation des Vereins.
  • Geltungsdauer
    Diese Richtlinien treten mit Beschluss des Vorstands in Kraft und gelten bis zum Widerruf. Der Vorstand kann sie jederzeit ändern oder aufheben.